HRB 430223: Schindele GmbH, Baiersbronn, Uferweg 41a, 72270 Baiersbronn. Prokura erloschen: Schindele, Ingeborg, Baiersbronn.
HRB 3061: Schindele GmbH, Oberseifersdorf, Uferweg 41 A, 72270 Baiersbronn. Die Verschmelzung wurde am 28.01.2021 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 430223: Schindele GmbH, Baiersbronn, Uferweg 41a, 72270 Baiersbronn. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schindele GmbH", Oberseifersdorf (Amtsgericht Dresden HRB 3061) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3061: Schindele GmbH, Oberseifersdorf, Uferweg 41 A, 72270 Baiersbronn. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Schindele GmbH mit dem Sitz in Baiersbronn (Amtsgericht Stuttgart, HRB 430223) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Schindele GmbH, Baiersbronn, Uferweg 41a, 72270 Baiersbronn. Der zwischen der Gesellschaft und der "Schindele Holding GmbH", Baiersbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 430863) am 12.12.1997 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2012 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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