HRA 11934 HB: Schlüssel Reederei KG (GmbH & Co.), Bremen, Am Wall 58/60, 28195 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 161 Abs. 2 HGB aufgelöst.
HRA 11934 HB: Schlüssel Reederei KG (GmbH & Co.), Bremen, Am Wall 58/60, 28195 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die MS "Ansgaritor" Verwaltung-Schifffahrtsgesellschaft mbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 19757 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Schlüssel Reederei KG (GmbH & Co.), BremenAm Wall 58/60, 28195 Bremen. ; Geschäftsanschrift:; Am Wall 58/60, 28195 Bremen.
Schlüssel Reederei KG (GmbH & Co.), Bremen(Am Wall 58/60, 28195 Bremen). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Schlüssel Kapitalanlagen GmbH in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 19742 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..