Schlüter - Bau GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Beckum (Martinsring 76, 59269 Beckum). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hermann Schlüter GmbH & Co. KG am 19.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Schlüter - Bau GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Beckum (Kapellenstr. 10, 59269 Beckum). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2005 mit Ergänzung vom 22.09.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2005 und 22.09.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2005 und vom 22.09.2005 mit der Hermann Schlüter GmbH & Co. KG mit Sitz in Beckum (Münster HRA 5965) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragener Hinweis: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.