Schlachterei Uhlen GmbH, Lengerich, Foppenkamp 4, 49838 Lengerich.Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen.
Schlachterei Uhlen GmbH, Lengerich, Foppenkamp 4, 49838 Lengerich.Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 750,00 EUR auf 51.000,00 EUR beschlossen. Ferner hat die Gesellschafterversammlung die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen.
Schlachterei Uhlen GmbH, Lengerich, (Foppenkamp 4, 49838 Lengerich).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2008 mit Änderung vom 01.10.2008. Gegenstand: Der Betrieb einer Schlachterei sowie aller anverwandten und ähnlichen Maßnahmen und Geschäfte. Stammkapital: 50.250,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Uhlen, Michael, Lengerich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Schlachterei Uhlen GmbH & Co. KG, Lengerich (Amtsgericht Osnabrück HRA 100683) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2008 und 01.10.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.