Schlachtvieherzeugergemeinschaft Harpstedt eG, Harpstedt (Am Bahnhof 7, 27243 Harpstedt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Viehvermarktung Harpstedt-Heiligenrode eG (nunmehr Viehvermarktung Harpstedt eG) mit Sitz in Harpstedt (Amtsgericht Oldenburg GnR 140010) am 22.02.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Schlachtvieherzeugergemeinschaft Harpstedt eG, Harpstedt (Am Bahnhof 7, 27243 Harpstedt). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 18.06.2010 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.06.2010 mit der Viehvermarktung Harpstedt-Heiligenrode eG mit Sitz in Harpstedt (Amtsgericht Oldenburg GnR 140010) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.