HRB 22713: Schlage GmbH, Hamburg, Mellenbergweg 11, 22359 Hamburg. Familienname geändert, Prokura nun Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Schmidt, Petra, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Schlage GmbH, Hamburg, Mellenbergweg 11, 22359 Hamburg. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Tietgen, Petra, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Schlage GmbH, Hamburg, Mellenbergweg 11, 22359 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung hat am 14.05.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 29,41 auf EUR 25.594,00 zu erhöhen, sodann das Stammkapital um EUR 3.006,00 auf EUR 28.600,00 zu erhöhen zum Zwecke der Verschmelzung mit der Lena Marbella 2005 S.L. mit Sitz in Malaga, Spanien (Handelsregister von Málaga Band 3.976 Buch 2.887 Blatt 128 Seite MA-82.070) und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. 28.600,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 09.05.2012, der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.05.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.05.2012 mit der Lena Marbella 2005 S.L. mit Sitz in Malaga, Spanien (Handelsregister von Málaga Band 3.976 Buch 2.887 Blatt 128 Seite MA-82.070) sowie der Verschmelzungsbescheinigung des spanischen Registerrichters vom 16.05.2012 verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht. Hinsichtlich der Rechts der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird auf die Veröffentlichung des Verschmelzungsplans verwiesen.
Schlage GmbH, Hamburg, Mellenbergweg 11, 22359 Hamburg. Zu der am 21.05.2012 erfolgten Bekannmachung des Verschmelzungsplans vom 09.05.2012 (UR-NR. 574/2012 S der hamburgischen Notars Hasko Schmodde) wird mitgeteilt, dass der Notar bzw. sein amtlich bestellter Vertreter mit notariellem Nachtragsvermerk gemäß § 44 Abs. 2 BeurkG wegen offensichtlicher Unrichtigkeit die Firma der übertragenden spanischen Gesellschaft dahin berichtigt hat, dass diese nicht "Lena Marbella S.L.", sondern richtig "Lena Marbella 2005 S.L." lautet.Eine Fassung des Verschmelzungsvertrags mit dem Nachtragsvermerk wurde in den Registerordner eingestellt.
Schlage GmbH, Hamburg, Mellenbergweg 11, 22359 Hamburg. Die Gesellschaft hat gem. § 122d UmwG den am 09.05.2012 zu Protokoll des hamburgischen Notars Haslo Schmodde beurkundeten Verschmelzungsplan für eine grenzüberschreitende Verschmelzung bei dem Handelsregister eingereicht.1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt:Als übertragende Gesellschaft: Die Gesellschaft in Firma Lena Marbella S.L., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach spanischem Recht, mit Sitz in Malaga, Spanien. Als übernehmende Gesellschaft: Die Gesellschaft in Firma Schlage GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Hamburg, Deutschland.2. Die Gesellschaft in Firma Lena Marbella S.L. mit Sitz in Malaga, Spanien, ist eingetragen im Handelsregister von Malaga (Registro Mercantil de Malaga) unter Band 3.976, Buch 2.887, Blatt 128, Seite MA-82.070.Die Gesellschaft in Firma Schlage GmbH mit Sitz in Hamburg, Deutschland, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 22713.3. Alle Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft gehen mit Wirksamwerden der Verschmelzung auf die Schlage GmbH als übernehmende Gesellschaft über. Gläubigern der Lena Marbella S.L. haftet sodann die Schlage GmbH. Gemäß § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG haben die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger einen nach Wirksamwerden der Verschmelzung zeitlich befristeten Anspruch auf Sicherheitsleistung, wenn sie ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Verlangen einer Sicherheitsleistung muss binnen sechs Monaten nach dem Tag geltend gemacht werden, an dem die Verschmelzung im Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft eingetragen worden ist, deren Gläubiger sie sind. Ein Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, nicht zu.Für Ansprüche auf Schadenersatz, die sich aufgrund der Verschmelzung gegen ein Mitglied des Vertretungsorgans des übernehmenden Rechtsträgers ergeben, bestimmt § 27 UmwG, der über § 122a Abs. 2 UmwG auf die grenzüberschreitende Verschmelzung Anwendung findet, dass diese Ansprüche in fünf Jahren seit dem Tag der Bekanntgabe der Eintragung der Verschmelzung in das Register am Sitz der übernehmenden Gesellschaft verjähren.Kostenlose Auskünfte über diese Modalitäten können bei Berthold Schlage, Mellenbergweg11,22359 Hamburg, Deutschland oder Berthold Schlage, Casa Casabell, Marbella Club Hotel, 29600 Malaga, Spanien, eingeholt werden.