HRB 2678: Schleyer GmbH, Kempten, Oberwanger Str. 12, 87439 Kempten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schleyer, Nikolaus, Kempten (Allgäu), * ‒.‒.‒‒.
Schleyer GmbH, Kempten, Oberwanger Str. 12, 87439 Kempten. Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2011 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb einer KFZ-Reparatur-Werkstätte für Fahrzeuge aller Art, der Handel mit Fahrzeugen aller Art und die Stromerzeugung.
Schleyer GmbH, Kempten, Oberwanger Str. 12, 87439 Kempten. Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2011 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb einer KFZ-Reparatur- Werkstätte für Fahrzeuge aller Art, der Handel mit Fahrzeugen aller Art, der Fahrzeugbau, und die Stromerzeugung.
Schleyer GmbH, Kempten, Oberwanger Str. 12, 87439 Kempten. Bestellt: Geschäftsführer: Schleyer, Mathias, Kempten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schleyer, Siegfried, Kempten (Allgäu), * ‒.‒.‒‒.
Nußrainer GmbH Autoelektrik, Kempten (Oberwanger Str. 12, 87439 Kempten). Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 24,12 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.900,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Adolf Schleyer GmbH mit dem Sitz in Kempten und die Änderung der §§ 1 und 3 (Firma und Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Schleyer GmbH. Neues Stammkapital: 39.000,00 EUR. Die Adolf Schleyer GmbH mit dem Sitz in Kempten (Amtsgericht Kempten HRB 2437) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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