Schlicht GmbH, Wächtersbach (Waldensberger Straße 6, 63607 Wächtersbach). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (AG Hanau HRA 92555) am 19.11.2007 wirksam geworden.
Schlicht GmbH, Wächtersbach (Waldensberger Straße 6, 63607 Wächtersbach). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Technisches Büro Schlicht, Inh. Manfred Schlicht e.K., mit Sitz Wächtersbach als übertragende Rechtsträger zu der dadurch neu gegründeten Technisches Büro Schlicht, Inh. Manfred Schlicht e.K., mit Sitz in Wächtersbach verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.