Schloss Waldeck Hotelbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Waldeck, Schloss Waldeck 1, 34513 Waldeck.
Schloss Waldeck Hotelbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Waldeck, Schloss Waldeck 1, 34513 Waldeck. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Schloß Waldeck Verwaltung GmbH, Waldeck (Amtsgericht Korbach HRB 1722). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Schloss Waldeck Verwaltung GmbH mit Sitz in Waldeck (Amtsgericht Korbach HRB 1722) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schloss Waldeck Verwaltung GmbH, Waldeck, Schloss Waldeck 1, 34513 Waldeck. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Schloss Waldeck Hotelbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Waldeck (Amtsgericht Korbach HRA 1514) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schloss Waldeck Hotelbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG am 18.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schloss Waldeck Hotelbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Waldeck, Schloss Waldeck 1, 34513 Waldeck. Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: Schloss Waldeck Beteiligung GmbH, Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 13751), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
VD Hotelbetriebsgesellschaft Waldeck mbH, Kassel, Schlosspark 8, 34131 Kassel.Der Sitz ist nach Waldeck (jetzt Amtsgericht Korbach, HRB 1722) verlegt.
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