Schlossbrauerei Neunkirchen GmbH, Neunkirchen, Büchelstraße 7, 66538 Neunkirchen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.08.2012 mit der Karlsberg Brauerei GmbH mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 17866) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 11.09.2012 wirksam geworden. Der Rechtsträger ist erloschen. Der mit der vormals Karlsberg Brauerei GmbH mit dem Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 12794) am 16.09.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirksamkeit der Verschmelzung derselben auf die jetzige Karlsberg Brauerei GmbH mit dem Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 17866) am 17.08.2009 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der anderen Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schlossbrauerei Neunkirchen GmbH, Neunkirchen, Büchelstraße 7, 66538 Neunkirchen.Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 8 (Jahresabschluss) und 11 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Schlossbrauerei Neunkirchen GmbH, Neunkirchen, Büchelstraße 7, 66538 Neunkirchen.Bestellt als Geschäftsführer: Grundmann, Ulrich, Neunkirchen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ypma, Alle, Homburg, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsanschrift: Büchelstraße 7, 66538 Neunkirchen.
Schlossbrauerei Neunkirchen GmbH, Neunkirchen, (Büchelstraße 7, 66538 Neunkirchen).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2008 mit der Aachener Bürger-Bräu Peter Wiertz GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 1563) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schlossbrauerei Neunkirchen GmbH, Neunkirchen (Büchelstraße 7, 66538 Neunkirchen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2008 mit der Schlossbrauerei Neunkirchen Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Neunkirchen/Saar (Amtsgericht Saarbrücken HRA 92370) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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