Schloz Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Schorndorf, Stuttgarter Str. 60, 73614 Schorndorf. Geschäftsanschrift: Stuttgarter Str. 60, 73614 Schorndorf. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: SAB Schloz Anlagenverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Schorndorf (Amtsgericht Stuttgart HRB 280534). Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt. Das Registerblatt ist geschlossen.
Schloz Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Schorndorf (Stuttgarter Str. 60, 73614 Schorndorf). Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Schloz Automobile Holding", Schorndorf (Amtsgericht Stuttgart HRB 280670) am 18.10.2007 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Schloz Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Schorndorf (Stuttgarter Str. 60, 73614 Schorndorf, Das Halten, die Verwaltung sowie der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und alle damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: SAB Schloz Anlagenverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Schorndorf (Amtsgericht Stuttgart HRB 280534). Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung von Teilen der Aktiva und Teilen der Passiva aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schloz Automobile Holding GmbH", Schorndorf (Amtsgericht Stuttgart HRB 280670) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 30.08.2007 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2007. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.