HRA 115745: Schlump One Objekt GmbH & Co KG, Hamburg, Gertrudenstraße 9, 20095 Hamburg. Prokura erloschen Biernoth, Ingo, Aumühle, * ‒.‒.‒‒; Dr. Habert, Stefan, Stapelfeld, * ‒.‒.‒‒; Henne, Martin, Pinneberg, * ‒.‒.‒‒; Luschnat, Ralf, Buxtehude, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist ohne Liquidation erloschen.
HRA 115745: Schlump One Objekt GmbH & Co KG, Hamburg, Kehrwieder 8, 20457 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Gertrudenstraße 9, 20095 Hamburg. Prokura erloschen Kunath, Werner Lothar, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Biernoth, Ingo, Jork, * ‒.‒.‒‒.
Schlump One Objekt GmbH & Co. KG, Hamburg, Kehrwieder 8, 20457 Hamburg. Schreibweise der Firma von Amts wegen berichtigt: Neue Firma: Schlump One Objekt GmbH & Co KG. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dr. Habert, Stefan, Stapelfeld, * ‒.‒.‒‒; Henne, Martin, Pinneberg, * ‒.‒.‒‒; Kunath, Werner, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Luschnat, Ralf, Buxtehude, * ‒.‒.‒‒.
Schlump One Objekt GmbH & Co. KG, Hamburg, Kehrwieder 8, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.01.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.01.2013 mit der Schlump One Capital GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 122877) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schlump One Objekt GmbH & Co. KG, Hamburg, Kehrwieder 8, 20457 Hamburg. (Halten und Verwalten eigenen Vermögens - insbesondere der lmmobilie "Schlump One" in Hamburg Eimsbüttel - sowie die Beteiligung an Unternehmen, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kehrwieder 8, 20457 Hamburg. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so wird die Gesellschaft durch sämtliche persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: BKR Verwaltungs GmbH, Reinbek (Amtsgericht Lübeck HRB 11282 HL), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Schlump One Objekt GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 113999) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.01.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.