GnR 200208: Schmöllner Wohnungsgenossenschaft eG, Schmölln (Sieben-Brüder-Straße 2, 04626 Schmölln). Die Genossenschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2017 sowie des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 27.05.2017 und Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 31.05.2017 mit der VR-Bank Altenburger Land eG mit dem Sitz in Schmölln (Amtsgericht Jena, GnR 200020) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft wirksam geworden.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
04626 Schmölln
Sieben-Brüder-Str. 2, 04626 Schmölln
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Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Jena
Rechtsform: eG