Schmetz Engineering- und Servicegesellschaft mbH, Herzogenrath, Bicherouxstr. 53-59, 52134 Herzogenrath. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ferd. Schmetz GmbH am 02.07.2013 eingetragen worden.
Schmetz Engineering- und Servicegesellschaft mbH, Herzogenrath, Bicherouxstr. 53-59, 52134 Herzogenrath. Der mit der Ferd. Schmetz GmbH, Herzogenrath (Amtsgericht Aachen; HRB 115) am 06.11.2000 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 11.06.2013 zum 11.06.2013 aufgehoben. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.06.2013 mit der Ferd. Schmetz GmbH mit Sitz in Herzogenrath (Amtsgericht Aachen; HRB 115) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.