Schmetz Logistik- und Vertriebsgesellschaft mbH, Herzogenrath, Bicherouxstraße 53-59, 52134 Herzogenrath. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ferd. Schmetz GmbH am 02.07.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Schmetz Logistik- und Vertriebsgesellschaft mbH, Herzogenrath, Bicherouxstraße 53-59, 52134 Herzogenrath. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Ferd. Schmetz GmbH mit Sitz in Herzogenrath (Amtsgericht Aachen HRB 115) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schmetz Logistik- und Vertriebsgesellschaft mbH, Herzogenrath, Bicherouxstraße 53-59, 52134 Herzogenrath. Prokura erloschen: Schmetz, Juliane, Herzogenrath, * ‒.‒.‒‒.
Schmetz Logistik- und Vertriebsgesellschaft mbH, Herzogenrath, Bicherouxstraße 53-59, 52134 Herzogenrath.Nicht mehr Geschäftsführer: Lehnen, Jörg, Siegburg, * ‒.‒.‒‒.
Schmetz Logistik- und Vertriebsgesellschaft mbH, Herzogenrath (Bicherouxstr. 53-59, 52134 Herzogenrath). Der mit der Ferd. Schmetz GmbH, Herzogenrath (Amtsgericht Aachen HRB 115) am 06.11.2000 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist einvernehmlich zum 31.12.2006 aufgehoben worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.