HRB 783957: PSM Medical Solutions GmbH, Gunningen, Gewerbestraße 10, 78594 Gunningen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: PSM Medical GmbH. Einzelprokura: Schmid, Marcel Dominique, Gunningen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 783957: PSM Medical Solutions GmbH, Gunningen, Gewerbestraße 10, 78594 Gunningen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2021. Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 10, 78594 Gunningen. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Medizinprodukten, die Gewinnung elektrischer Energie aus Sonnenkraft sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schmid, Edwin, Stockach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Schmid, Edwin, Stockach, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "PSM Medical Solutions e.K.", Gunningen (Amtsgericht Stuttgart HRA 738782) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 29.12.2021. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.