Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
17 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Mielsch, Christian, Dortmund, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.08.2022
Müller |
HRB 26994: Schmidt & Co. GmbH, Köln, Domstraße 20, 50668 Köln. Mit der REWE-ZENTRALFINANZ eG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, GnR 631) als herrschendem Unternehmen ist am 30.06.2020 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2020 zugestimmt.
HRB 26994: Schmidt & Co. GmbH, Köln, Domstraße 20, 50668 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Caparros, Alain, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Souque, Lionel, Köln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 26994: Schmidt & Co. GmbH, Köln, Domstraße 20, 50668 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Schürk, Reinhard, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
HRB 26994:Schmidt & Co. GmbH, Köln, Domstraße 20, 50668 Köln.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.07.2014 mit der REWE-Märkte-Blank Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, HRB 45166) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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