PR 700188: Schmidt & Hammann Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Mühlacker, Lugwaldstraße 17, 75417 Mühlacker. Ausgeschieden als Partner: Schmidt, Hans-Georg, Steuerberater, Neulingen, * ‒.‒.‒‒. Die Partnerschaftsgesellschaft ist aufgelöst. Der Name ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt. Das Registerblatt ist geschlossen.
PR 700188:Schmidt & Hammann Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB, Mühlacker, Lugwaldstraße 17, 75417 Mühlacker.Name geändert; nun: Schmidt & Hammann Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB.
PR 700188:Schmidt & Hammann Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft, Mühlacker, Lugwaldstraße 17, 75417 Mühlacker.Name geändert; nun: Schmidt & Hammann Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB.
Schmidt & Hammann Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft, Mühlacker, Lugwaldstraße 17, 75417 Mühlacker. Partnerschaftsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Lugwaldstraße 17, 75417 Mühlacker. Gegenstand: Die gemeinsame Leistungserbringung und die Ausübung des Berufs eines Steuerberaters im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes. In diesem Zusammenhang können mit Genehmigung der zuständigen Steuerberaterkammer auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Partner: Hammann, Beate, geb. Rauschenberger, Steuerberaterin, Mühlacker, * ‒.‒.‒‒; Schmidt, Hans-Georg, Steuerberater, Neulingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Partnerschaftsgesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schmidt - Hammann GmbH Steuerberatungsgesellschaft", Mühlacker (Amtsgericht Mannheim HRB 511475) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.