HRB 2978: Schmidt & Wifling Weiden GmbH Arbeitnehmerüberlassung und private Arbeitsvermittlung, Weiden i.d.OPf., Raiffeisenstr. 2, 92637 Weiden. Einzelprokura: Preischl, Marco Norbert, Amberg, * ‒.‒.‒‒.
Schmidt & Wifling Weiden GmbH Arbeitnehmerüberlassung und private Arbeitsvermittlung, Weiden i.d.OPf., Zur Centralwerkstätte 15, 92637 Weiden. Geschäftsanschrift: Raiffeisenstr. 2, 92637 Weiden. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Grosspeter, Cindya, geb. Schmidt, Amberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Schmidt & Wifling Weiden GmbH Arbeitnehmerüberlassung und private Arbeitsvermittlung, Weiden i.d.OPf. (Zur Centralwerkstätte 15, 92637 Weiden). Die Ausgliederung wurde am 12.10.2005 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Amberg HRB 1878).
Schmidt & Wifling Weiden GmbH Arbeitnehmerüberlassung und private Arbeitsvermittlung, Weiden i.d.OPf. (Zur Centralwerkstätte 15, 92637 Weiden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2005. Gegenstand des Unternehmens: Die Arbeitnehmerüberlassung und die private Arbeitsvermittlung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grosspeter, Cindya, geb. Schmidt, Ammerthal/Viehberg, * ‒.‒.‒‒; Wifling, Regina, Freudenberg/Paulsdorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Schmidt und Wifling Arbeitnehmerüberlassung und private Arbeitsvermittlung GmbH, mit dem Sitz in Amberg (Amtsgericht Amberg HRB 1878). Die Ausgliederung wird mit Eintragung im Register des übertragendenRechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.