HRB 2776: Schmidt Assekuranz GmbH Vermittlung und Service, Bad Kreuznach, Küppersstraße 3, 55543 Bad Kreuznach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 2776: Schmidt Assekuranz GmbH Vermittlung und Service, Bad Kreuznach, Göbenstraße 10, 55543 Bad Kreuznach. Geändert, nun Geschäftsanschrift: Küppersstraße 3, 55543 Bad Kreuznach. Vertretung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft von den Liquidatoren gemeinschaftlich vertreten. Geändert, nicht mehr Geschäftsführer, nun Liquidator: Schmidt, Volker, Bad Kreuznach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Schmidt Assekuranz GmbH Vermittlung und Service, Bad Kreuznach (Goebenstraße 10, 55543 Bad Kreuznach). Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Vermittlung von Versicherungsgeschäften und Finanzierungsgeschäften aller Art, die Durchführung sämtlicher Dienstleistungen und Geschäfte, die zum Berufsbild einer Versicherungsagentur bzw. eines Versicherungsvermittlers gehören, die Vermittlung von Immobiliengeschäften. Die Gesellschaft erbringt ferner die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz Nr. 1 und 2 Kreditwesengesetz (KWG) von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investment-Gesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nichtbefugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt.