HRB 111531: Schmidt Hamburg Verwaltungs GmbH, Hamburg, Rögenstieg 13, 22359 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.05.2021 mit der Schmidt Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hamburg (vormals Apolda) (AG Hamburg HRB 169507, vormals AG Jena HRB 500408) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 17.06.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 110602: Schmidt GmbH & Co. KG, Hamburg, Rögenstieg 13, 22359 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schmidt Beteiligungs GmbH (Firma bisher: Werthmann FertigungsTechnologie GmbH) am 26.01.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 110602: Schmidt GmbH & Co. KG, Hamburg, Rögenstieg 13, 22359 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.12.2020 mit der Werthmann FertigungsTechnologie GmbH mit Sitz in Apolda (Amtsgericht Jena HRB 500408) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 110602: Schmidt GmbH & Co. KG, Hamburg, Blumenstraße 36, 22301 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Rögenstieg 13, 22359 Hamburg.
HRB 111531: Schmidt Hamburg Verwaltungs GmbH, Hamburg, Blumenstraße 36, 22301 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Rögenstieg 13, 22359 Hamburg.
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