HRA 1625 NI: Firma vormals: Marieta und Dieter Schmidt Immobilien GmbH & Co. KG, Süderlügum, Gewerbestraße 9, 25923 Süderlügum. Rechtsform: Die Firma ist geändert in: Schmidt Immobilien GmbH & Co. KG.
HRA 1625 NI: Marieta und Dieter Schmidt Immobilien GmbH & Co. KG, Süderlügum, Gewerbestraße 9, 25923 Süderlügum. Sitz der Firma: Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 9, 25923 Süderlügum
HRA 1625 NI: Marieta und Dieter Schmidt Immobilien GmbH & Co. KG, Süderlügum, Westerstraße 9, 25923 Süderlügum. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Westerstraße 9, 25923 Süderlügum; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Schmidt Energiegewinnung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Süderlügum (Amtsgericht Flensburg, HRA 5237 FL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.