Schmidt Küchen GmbH & Co. KG, Nohfelden, Hubert-Schmidt-Str. 4, 66625 Nohfelden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.06.2013 mit der Schmidt-Küchenstudio Saarbrücken GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 10644) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schmidt-Küchen GmbH & Co. Handels-KG, Nohfelden, Hubert-Schmidt-Str. 4, 66625 Nohfelden.Firma geändert, nun: Neue Firma: Schmidt Küchen GmbH & Co. KG.
Schmidt Küchen GmbH & Co. KG, Nohfelden, Hubert-Schmidt-Straße 4, 66625 Nohfelden.Geschäftsanschrift: Hubert-Schmidt-Straße 4, 66625 Nohfelden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2010 mit der Schmidt - Küchen GmbH & Co. Handels-KG mit Sitz in Nohfelden ( Amtsgericht Saarbrücken HRA 80712 ) als übernehmendem Rechtsträger durch Aufnahme gem. §§ 2,4 ff UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schmidt-Küchen GmbH & Co. Handels-KG, Nohfelden, Hubert-Schmidt-Str. 4, 66625 Nohfelden.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2010 mit der Schmidt Küchen GmbH & Co. KG mit Sitz in Nohfelden (Amtsgericht Saarbrücken HRA 80631) als übertragende Gesellschaft unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schmidt Küchen GmbH & Co. KG, Nohfelden, Hubert-Schmidt-Straße 4, 66625 Nohfelden.Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Schmidt - Küchen GmbH & Co. Handels -KG ( Amtsgericht Saarbrücken HRA 80712 ) wurde am 21.09.2010 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
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