HRB 60872: Schmidt Optik Präzision GmbH, Düsseldorf, Nordstraße 75, 40477 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Schützendelle 25, 41352 Korschenbroich.
Schmidt Optik Präzision GmbH, Düsseldorf, Nordstraße 75, 40477 Düsseldorf.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.04.2009 wirksam geworden.
Schmidt Optik Präzision GmbH, Düsseldorf, Nordstraße 75, 40477 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.03.2009. Geschäftsanschrift: Nordstraße 75, 40477 Düsseldorf. Gegenstand: Der Betrieb eines Augenoptikerfachgeschäftes und der Handel mit allen einschlägigen Gegenständen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann einzelnen Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung sowie die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Schmidt, Ingo Tobias, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Optik Ingo Schmidt e.K. mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 20501 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.03.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.03.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.