Schmidt-Küchenstudio Türkismühle GmbH, Nohfelden (Talstr. 4, 66625 Nohfelden). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Schmidt-Küchen GmbH & Co. Handels-KG (Amtsgericht Saarbrücken HRA 80712) wurde am 14.08.2008 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen. Der mit der aufnehmenden Gesellschaft am 20.11.1995 geschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist erloschen.
Schmidt-Küchenstudio Türkismühle GmbH, Nohfelden (Talstr. 4, 66625 Nohfelden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.06.2008 mit der Schmidt-Küchen GmbH & Co. Handels-KG mit Sitz in Nohfelden (Amtsgericht Saarbrücken HRA 80712) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schmidt-Küchenstudio Türkismühle GmbH, Nohfelden (Talstr. 4, 66625 Nohfelden). Prokura erloschen: Schäfer, Gerd Rudolf, Contwig.