Schmidt-Römhild Verlagsgesellschaft mbH Rostock, Rostock, Grubenstraße 20, 18055 Rostock. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Max Schmidt-Römhild KG (Amtsgericht Lübeck HRA 4 HL) am 31.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Schmidt-Römhild Verlagsgesellschaft mbH Rostock, Rostock, Grubenstraße 20, 18055 Rostock. Gemäß § 3 Absatz 1 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Grubenstraße 20, 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.08.2011 mit der Max Schmidt-Römhild KG mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck HRA 4) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.