HRB 5293: Schmitt Verwaltungs GmbH, Unna (Mozartstr. 21, 59423 Unna). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 5293: Schmitt Verwaltungs GmbH, Unna (Mozartstr. 21, 59423 Unna). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt.
HRB 5293: Schmitt Verwaltungs GmbH, Unna (Mozartstr. 21, 59423 Unna). Geändert, nunmehr: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nunmehr: Liquidatorin: Schmitt, Karin, Unna, * ‒.‒.‒‒. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (Az. 256 IN 43/12) vom 12.12.2021 ist das Insolvenzverfahren mangels kostendeckender Masse eingestellt worden.
Schmitt Verwaltungs GmbH, Unna (Mozartstr. 21, 59423 Unna). Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (256 IN 43/12) vom 09.10.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Schmitt Verwaltungs GmbH, Unna (Blumenstr. 2, 59425 Unna). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.12.2004. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft Schmitt GmbH & Co. KG, Blumenstr. 2, 59425 Unna. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Schmitt, Karin, Unna, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.