HRA 4836: Schmitz Grundbesitz GmbH & Co. KG, Kempen, Moorenring 29, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019 im Wege des Formwechsels in die Schmitz Grundbesitz GmbH mit Sitz in Kempen (Amtsgericht Krefeld, HRB 17388) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 17388: Schmitz Grundbesitz GmbH, Kempen, Moorenring 29, 47906 Kempen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Moorenring 29, 47906 Kempen. Der Erwerb, die Verwaltung, die Sanierung und die Renovierung sowie die Veräußerung und anderweitige Verwertung von Grundbesitz. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte im Sinne des § 34 c GewO. 125.001,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Schmitz, Axel Martin, Kempen, * ‒.‒.‒‒; Schnurbus, Dirk, Ratingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Schmitz Grundbesitz GmbH & Co. KG, Kempen (AG Krefeld, HRA 4836) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4836:Schmitz Grundbesitz GmbH & Co. KG, Kempen, Moorenring 29, 47906 Kempen.Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Schmitz Grundbesitz Verwaltungs GmbH, Kempen (Amtsgericht Krefeld HRB 14612), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Ralf Schmitz Gesellschaft mit beschränkter Haftung (geändert in Ralf Schmitz Management GmbH, Kempen (Amtsgericht Krefeld HRB 9021).
Schmitz Grundbesitz GmbH & Co. KG, Kempen, Moorenring 29, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.05.2013 mit der Ralf Schmitz Grundbesitzgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Kempen (AG Krefeld, HRA 4979) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schmitz Grundbesitz GmbH & Co. KG, Kempen (Moorenring 29, 47906 Kempen). Prokura erloschen: Keil, Thomas, Neuss, * ‒.‒.‒‒.