Schmitz Sport-Betriebs-GmbH, Andernach (Rennweg 64-66, 56626 Andernach). die Firma ist erloschen.
Schmitz Sport-Betriebs-GmbH, Andernach (Rennweg 64-66, 56626 Andernach). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Tennistreff Mittelrhein Sylvia Gonsberg e.K. (HRA 20203) auftretenden Kaufmann Sylvia Gonsberg, Andernach übertragen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung vom 11.10.2006 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schmitz Sport-Betriebs-GmbH, Andernach (Rennweg 64-66, 56626 Andernach). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren AlleingesellschafterGonsberg, Sylvia, Andernach, die das Handelsgeschäft unter dem Namen Tennistreff Mittelrhein Sylvia Gonsberg als nichteingetragene Firma fortführt, übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.