HRA 83738: Schmuckrausch Darmstadt GmbH & Co. KG, Darmstadt (Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schmuckrausch Vertriebs GmbH & Co. KG am 01.09.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 83738: Schmuckrausch Darmstadt GmbH & Co. KG, Darmstadt (Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Schmuckrausch Vertriebs GmbH & Co. KG mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRA 96584) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schmuckrausch Darmstadt GmbH & Co. KG, Darmstadt, (Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt).(Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und der Vertrieb von Schmuckwaren und Accessoires.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftendte Gesellschafterin: Schmuckrausch Verwaltungs-GmbH, München (Amtsgericht München 173954).