Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts München vom 27.04.2023 (Az. 1542 IN 275/23)
das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161
Abs. 2, 143 HGB. |
a)
03.05.2023
Behrens |
7 |
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b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts München vom 01.02.2023 (Az. 1542 IN 275/23)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
a)
06.02.2023
Schubert |
HRA 96584: Schmuckrausch Vertriebs GmbH & Co. KG, München, Landwehrstr. 37, 80336 München. Die Schmuckrausch Berlin GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 41476) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 96584: Schmuckrausch Vertriebs GmbH & Co. KG, München, Landwehrstr. 37, 80336 München. Die Schmuckrausch PEP GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 95448) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.8.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 96584: Schmuckrausch Vertriebs GmbH & Co. KG, München, Sandstr. 21, 80335 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Landwehrstr. 37, 80336 München.
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