Schnapp & Co. GmbH, Bonn (Steinstraße 2, 53175 Bonn). Die Umwandlung durch Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Dietz & Thelen e.K. am 19.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Schnapp & Co. GmbH, Bonn (Steinstraße 2, 53175 Bonn). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2005 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Dietz & Thelen e.K. (Amtsgericht Bonn HRA 305) auftretenden Kaufmann Thelen, Johannes übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.