Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
23 |
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Prokura erloschen:
Ehrenstein, Christian, Köln, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
02.08.2023
Unzeitig
b)
Fall 28 |
HRA 2665: Schneider GmbH & Co. KG, Fronhausen, Biegenstraße 8.- 12, 35112 Fronhausen. Geändert, nun: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schneider, Sebastian, Marburg, * ‒.‒.‒‒; Schneider, Tobias, Marburg, * ‒.‒.‒‒; Wissmann, Tino, Weimar (Lahn), * ‒.‒.‒‒.
HRA 2665: Schneider GmbH & Co. KG, Fronhausen, Biegenstraße 8.- 12, 35112 Fronhausen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Ehrenstein, Christian, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRA 2665: Schneider GmbH & Co. KG, Fronhausen, Biegenstraße 8.- 12, 35112 Fronhausen. Prokura erloschen: Gmelin, Christian, Hofheim, * ‒.‒.‒‒.
HRA 2665: Schneider GmbH & Co. KG, Fronhausen, Biegenstraße 8.- 12, 35112 Fronhausen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.05.2020 und 27.10.2020 mit der Team Henrich & Krall Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Dreieich (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 33064) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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