Schneider GmbH Werkzeuge und Industriebedarf, Mannheim, Friedrich-König-Straße 3, 68167 Mannheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.10.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.10.2012 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Willi Stober GmbH & Co KG. Eisengroßhandlung", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 100953) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung ist der am 12.06.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der "Willi Stober KG. Eisengroßhandlung" mit Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Karlsruhe HRA 100953) kraft Gesetzes beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Mannheim
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