Schneider Planungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kreuztal, In der Molzkaute 29, 57223 Kreuztal. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Schneider Planungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kreuztal, In der Molzkaute 29, 57223 Kreuztal. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt.
Schneider Planungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kreuztal, In der Molzkaute 29, 57223 Kreuztal. Von Amts wegen eingetragen: Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (Beschluss des Amtsgerichts Siegen vom 28. März 2011 -Az. 25 IN 370/10-) aufgelöst. Von Amts wegen gem.§ 384 Abs. 2 FamFG berichtigt: Die Gesellschaft wird durch den Liquidator vertreten. Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG berichtigt: Liquidator: Schneider, Lutz, Siegen, * ‒.‒.‒‒.