3 |
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a)
Der Sitz ist nach Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB
732227) verlegt.
b)
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
13.01.2025
Letsch |
2 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Wurmthaler, Christian Alexander, Renningen,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schneider, Bettina, Offenburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
23.12.2024
Hügel |
1 |
a)
Bisher: "Schneider Stiftung GmbH"; nun:
Schneider Stiftung gGmbH
b)
Offenburg
Neue
Geschäftsanschrift:
Im Laulesgarten 22 A, 77654 Offenburg
c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung ("AO"). Sie setzt sich in
ihrer Tätigkeit sowohl für die Förderung des
Gemeinwohls als auch für die direkte
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im
Sinne von § 53 AO ein.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
a. der Wissenschaft und Forschung;
b. des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege;
c. der Jugend- und Altenhilfe;
d. von Kunst und Kultur;
e. von Erziehung und Bildung;
f. von Natur- und Umweltschutz;
g. des Tierschutzes;
h. des Sports;
i. des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger
Zwecke;
j. der Entwicklungszusammenarbeit;
k. mildtätiger Zwecke i. S. v. § 53 AO.
Die Gesellschaft verwirklicht ihren
Satzungszweck insbesondere wie folgt:
a. Förderung der Wissenschaft und
Forschung: Die Gesellschaft verwirklicht
diesen Zweck durch die finanzielle
Förderung wissenschaftlicher
Forschungsprojekte, einschließlich solcher,
die der Verbesserung der Lebenssituation
hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53
AO dienen. Sie vergibt Fördermittel,
Stipendien und Zuschüsse an
Forschungseinrichtungen, Universitäten
und Einzelpersonen zur Durchführung
gemeinwohlorientierter
Forschungsvorhaben.
b. Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege: Die Gesellschaft
unterstützt diesen Zweck durch finanzielle
Beiträge zur Entwicklung und Durchführung
von Programmen und Initiativen im
öffentlichen Gesundheitswesen. Sie
gewährt Fördermittel an Einrichtungen und
Organisationen, die
Aufklärungskampagnen,
Präventionsprogramme und
Gesundheitsinitiativen für benachteiligte
Bevölkerungsgruppen durchführen. Zudem
können Mittel zur Verbesserung der
Gesundheitsversorgung in Krisen- und
Entwicklungsregionen bereitgestellt
werden.
c. Förderung der Jugend- und Altenhilfe:
Die Gesellschaft fördert insbesondere
internationale und nationale Organisationen
und Programme, die sich der Unterstützung
und Betreuung von jungen und älteren
Menschen widmen. Dies beinhaltet die
finanzielle Unterstützung von Jugend- und
Altenhilfeeinrichtungen, Programmen zur
Stärkung des sozialen Zusammenhalts und
intergenerationellen Projekten. Die
Gesellschaft unterstützt dabei gezielt
Organisationen, die benachteiligten
Jugendlichen und Senioren Zugang zu
Betreuung, Bildung und sozialer Teilhabe
bieten.
d. Förderung von Kunst und Kultur: Die
Gesellschaft fördert Kunst- und
Kulturprojekte. Sie unterstützt kulturelle
Programme, die Bildung und Inspiration
fördern und benachteiligte
Bevölkerungsgruppen einbinden.
e. Förderung von Erziehung und Bildung:
Die Gesellschaft unterstützt
Bildungsinitiativen, die benachteiligten und
hilfsbedürftigen Gruppen im Sinne von § 53
AO Zugang zu Lernmöglichkeiten bieten.
Sie fördert Programme, die soziale Mobilität
und Chancengleicheit verbessern, auch in
Krisen- und Entwicklungsregionen.
f. Förderung von Natur- und Umweltschutz:
Die Gesellschaft unterstützt nationale und
internationale Projekte, die den Umwelt-
und Naturschutz stärken, insbesondere
solche, die auch zu den
Lebensbedingungen hilfsbedürftiger
Personen im Sinne von § 53 AO
zugutekommen, etwa durch nachhaltige
Landwirtschaft oder saubere Wassequellen.
g. Förderung des Tierschutzes: Die
Gesellschaft setzt sich für den Tierschutz
durch die Vergabe von Fördermitteln an
nationale und internationale
Tierschutzorganisationen und Projekte ein,
die sich der Rettung, Pflege und
artgerechten Haltung von Tieren widmen.
Sie unterstützt Programme zur Aufklärung
über Tierschutzthemen sowie die
Entwicklung von Schutzmaßnahmen in
Ländern mit besonders hohem
Tierschutzbedarf. Die Gesellschaft legt
Wert darauf, den Tierschutz auch in
globalen Kontexten zu stärken und
internationale Projekte zu fördern.
h. Förderung des Sports: Die Gesellschaft
unterstützt den Sport in seiner Vielfalt durch
finanzielle und ideelle Förderung von
Projekten, die den Zugang zur sportlichen
Betätigung erleichtern und den sozialen
Zusammenhalt stärken. Sie setzt dabei auf
die Förderung von Bewegungsangeboten
und Programmen, die zur physischen und
mentalen Gesundheit beitragen,
unabhängig von Alter, Geschlecht oder
sozialem Hintergrund.
i. Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger
und mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53
AO: Die Gesellschaft unterstützt
ehrenamtliche Initiativen und
Organisationen, die sich für die
Verbesserung der Lebenssituation
hilfsbedürftiger Projekte, die nachhaltiges
Engagement fördern und benachteiligte
Gruppen in die Gesellschaft integrieren.
j. Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit: Die
Gesellschaft fördert Projekte in
Entwicklungsländern, die nachhaltige
Infrastrukturen aufbauen und Bildungs-,
Gesundheits- und soziale Dienstleistungen
für hilfsbedürftige Personen im Sinne von §
53 AO verbessern. Sie unterstützt
Programme, die eine langfristige
Verbesserung der Lebensbedingungen
anstreben.
k. Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne
von § 53 AO: Die Gesellschaft unterstützt
hilfsbedürftige Personen im Sinne von § 53
AO durch finanzielle und materielle Hilfen
sowie durch die Förderung von
Einrichtungen, die diese Personengruppen
betreuen.
Die Gesellschaft kann den Satzungszweck
selbst, durch Hilfspersonen im Sinne von §
57 Abs. 1 S. 2 AO und durch
Mittelweitergaben im Sinne von § 58 Nr. 1
AO verwirklichen. Zur Verwirklichung des
Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft
Zweckbetriebe unterhalten. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf Leistungen der
Gesellschaft. |
25.000,00
EUR |
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen
ergänzt bei
Geschäftsführer:
Wurmthaler, Christian Alexander, Renningen,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2024 mit Änderung vom
27.11.2024.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3
(Zweckverwirklichung) und § 15 (Verwendung des Vermögens
bei Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall des bisherigen
Gesellschaftszwecks) beschlossen.
Der Sitz ist von Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 796676)
nach Offenburg verlegt. |
a)
17.12.2024
Fischer
b)
Tag der ersten
Eintragung: 11.10.2024 |
2 |
a)
Firma geändert; nun:
Schneider Stiftung GmbH
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Jahnstraße 43, 70597 Stuttgart |
|
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Wurmthaler, Christian, Renningen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Gogalla, Katja, Dießen am Ammersee,
* ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Luther, Sandra, Vaterstetten, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma der
Gesellschaft) beschlossen. |
a)
04.12.2024
Letsch |
1 |
a)
Blitz S24-690 GmbH
b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
c/o Blitzstart Holding GmbH,
Maximiliansplatz 17, 80333 München
c)
Die Verwaltung des eigenen Vermögens. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Luther, Sandra, Vaterstetten, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Gogalla, Katja, Dießen am Ammersee,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2024. |
a)
11.10.2024
Hetzel |