Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
19 |
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Prokura erloschen:
Grünwoldt, Sven, Neu-Anspach, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
06.05.2024
Schütt
b)
Fall 20 |
HRA 200559: Schnellecke Logistics AG & Co. KG, Wolfsburg, Stellfelder Straße 39, 38442 Wolfsburg. Prokura erloschen: Kienast, Kai, Schwülper-Walle, * ‒.‒.‒‒. Erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Grünwoldt, Sven, Neu-Anspach, * ‒.‒.‒‒.
HRA 200559: Schnellecke Logistics AG & Co. KG, Wolfsburg, Stellfelder Straße 39, 38442 Wolfsburg. Prokura erloschen: Dommermuth, Olaf, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Mascher, Christian, Wolfsburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 200559: Schnellecke Logistics AG & Co. KG, Wolfsburg, Stellfelder Straße 39, 38442 Wolfsburg. Prokura erloschen: Zirlewagen, Christian, Lengede, * ‒.‒.‒‒.
HRA 200559: Schnellecke Logistics AG & Co. KG, Wolfsburg, Stellfelder Straße 39, 38442 Wolfsburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens (nämlich den Gecshäftsanteil an der KWD Portugal, Unipessoal, Lda.) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die KWD Automotive AG & Co. KG (Amtsgericht Braunschweig HRA 100269) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Abspaltung ist beim übernehmenden Rechtsträger zeitgleich erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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