HRA 200540: Schnellecke Transport AG & Co. KG, Wolfsburg, Stellfelder Straße 39, 38442 Wolfsburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.04.2020 mit der Schnellecke Transportlogistik GmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 5349) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schnellecke Transportlogistik GmbH zeitgleich eingetragen und damit wirksam geworden. Die Gesellschaft ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Schnellecke Transport AG & Co. KG, Wolfsburg (Stellfelder Straße 39, 38442 Wolfsburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage und der Gesellschafterversammlung der Schnellecke Spedition GmbH vom gleichen Tage den Teilbetrieb "Eigene Spedition" ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Schnellecke Spedition GmbH mit Sitz in Wolfsburg (HRB 201044) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Schnellecke Transport AG & Co. KG, Wolfsburg (Stellfelder Straße 39, 38442 Wolfsburg). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.08.2008 wirksam geworden.
Schnellecke Transport AG & Co. KG, Wolfsburg (Stellfelder Straße 39, 38442 Wolfsburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers je vom vom selben Tag Teile des Vermögens "Speditions- und Transportbereich" der Schnellecke Group AG & Co. KG mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRA 200391) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Schnellecke Transport AG & Co. KG, Wolfsburg (Stellfelder Straße 39, 38442 Wolfsburg, Dienstleistungen im nationalen und internationalen Speditions-, Fracht-, Transport- und Lagerbereich.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: SAG-Transport Beteiligungs-AG, Salzburg (Landesgericht Salzburg FN 301879 s).