Schnitger Verwaltungs-GmbH, Unna (Hermann-Hesse-Str. 12, 59423 Unna). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden JPS Unternehmensbeteiligungs GmbH am 07.09.2006 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Schnitger Verwaltungs-GmbH, Unna (Hermann-Hesse-Str. 12, 59423 Unna). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.08.2006 mit der JPS Unternehmensbeteiligungs GmbH mit Sitz in Unna (AG Hamm HR B 3812) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.