Schnitzler Holding GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Berger Str. 1, 40213 Düsseldorf). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.08.2005 wirksam geworden.
Schnitzler Holding GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Berger Str. 1, 40213 Düsseldorf). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage das gesamte Vermögen der Einzelfirma Michael Schnitzler e.K. mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 17591) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.