Manfred Scholz GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Stettener Hauptstr. 123, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 4 (Geschäftsjahr), § 6 (Gesellschafterversammlung) und § 8 (Verfügungen über Geschäftsanteile) beschlossen. Firma geändert; nun: Scholz Verwaltungs GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.01.2013 mit Nachtrag vom 15.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom jeweils gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Scholz Verwaltungs GmbH", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 735412) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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