Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
c)
Die Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und/oder
ausländischen AIF (kollektive
Vermögensverwaltung).
2.Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie
geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
i.Immobilien (einschließlich Wald, Forst-
und Agrarland)
ii.Anlagen zur Erzeugung, zum Transport
und zur Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien,
iii.Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Immobilien oder Anlagen zur
Erzeugung, zum Transport und zur
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen,
iv.Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von lit. ii.
genutzt wird,
v.Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe
des § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB oder an
europäischen oder ausländischen
geschlossenen Publikums-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegen, die ausschließlich
Vermögensgegenstände gem. § 3 Abs. 2
dieser Satzung erwerben dürfen.
vi.Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe
des § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB oder an
geschlossenen EU-Spezial-AIF oder
ausländischen geschlossenen Spezial-AIF,
deren Anlagepolitik vergleichbaren
Anforderungen unterliegen, die
ausschließlich Vermögensgegenstände
gem. § 3 Abs. 2 dieser Satzung erwerben
dürfen.
vii.Bankguthaben gemäß § 195 KAGB.
3.Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
AIF und ausländische AIF, die mit den oben
genannten inländischen
Investmentvermögen vergleichbar sind.
4.Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst-
und Nebendienstleistungen:
die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung gemäß § 20 Abs. 3
Nr. 1 KAGB),
die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind (gemäß §
20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB),
die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen an inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AIF für andere (gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 4
KAGB),
sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem
Absatz genannten Dienstleistungen und
Ne-bendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind (gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 9
KAGB). |
|
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Baer, Uwe, Salzkotten, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
29.11.2023
Kreifels |
HRB 2577: Scholz und Partner GmbH, Salzkotten, Lange Straße 28, 33154 Salzkotten. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und/oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung) 2. Folgende inländische Investvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß § 285 ff KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: I. Immobilien (einschließlich Wald, Forst und Agrarland), II. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Immobilien sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, III. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe des § 261 Absatz 1 Nummer 5 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegen, die ausschließlich Vermögensgegenstände gem. § 3 Absatz 2 dieser Satzung erwerben dürfen. IV. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe des 261 Absatz 1 Nummer 6 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegen, die ausschließlich Vermögensgegenstände gem. § 3 Absatz 2 dieser Satzung erwerben dürfen, V. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebenleistungen: die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB), die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind ( gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB), die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere (gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 4 KAGB), sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind (gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 9 KAGB).
HRB 2577: Scholz und Partner GmbH, Salzkotten, Lange Straße 28, 33154 Salzkotten. Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und/oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung) 2. Folgende inländische Investvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene inländische Publikum-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß § 285 ff KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Immobilien (einschließlich Wald, Forst und Agrarland), Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Immobilien (einschließlich Wald, Forst- und Agrarland) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebenleistungen: die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB), die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind ( gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB), die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere (gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 4 KAGB), sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind (gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 9 KAGB).
HRB 2577: Scholz und Partner GmbH, Salzkotten, Lange Straße 28, 33154 Salzkotten. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Ebentreich, Jan, Lippstadt, * ‒.‒.‒‒; Iggesen, Frank, Jesteburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 2577: Scholz und Partner GmbH, Salzkotten, Lange Straße 28, 33154 Salzkotten. Bestellt als Geschäftsführer: Ebentreich, Jan, Lippstadt, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Gubitz, Michael, Salzkotten, * ‒.‒.‒‒.
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