HRA 12447: Schomburg GmbH & Co. Küchenstudio KG, Schloß Holte-Stukenbrock, Kaunitzer Str. 67-71, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
HRA 12447: Schomburg GmbH & Co. Küchenstudio KG, Schloß Holte-Stukenbrock, Kaunitzer Str. 67-71, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB in Verbindung mit § 393 FamFG von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstr. 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
HRA 12447:Schomburg GmbH & Co. Küchenstudio KG, Schloß Holte-Stukenbrock, Kaunitzer Str. 67-71, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock.Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 568/07) vom 20.11.2013 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse eingestellt.