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Schon & Jansen ambulante Krankenpflege GmbH, Frankfurt (HRB 58383) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Alt-Schwanheim 39
60529 Frankfurt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 58383
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Schon & Jansen ambulante Krankenpflege GmbH aus Frankfurt war im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 58383 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Schon & Jansen ambulante Krankenpflege GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Schon & Jansen ambulante Krankenpflege GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 08.09.2007
Löschung

Schon & Jansen ambulante Krankenpflege GmbH, Frankfurt am Main (Alt Schwanheim 39, 60529 Frankfurt am Main). Das durch die Verschmelzung entstandene einzelkaufmännische Unternehmen ist am 03.09.2007 unter HRA 44098 im Handelsregister des Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 04.09.2007
Veränderung

Schon & Jansen ambulante Krankenpflege GmbH, Frankfurt am Main (Alt Schwanheim 39, 60529 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögens als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Schon & Jansen ambulante Krankenpflege auftretenden Kaufmann Robert Jansen übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

08.09.2007
Registervorgang

Löschung 05.09.2007