HRA 103: Schorn Beteiligungs GmbH & Co.KG, Hennef, Frankfurter Straße 137, 53773 Hennef. Prokura erloschen: Bauer, Peter, Sankt Augustin, * ‒.‒.‒‒.
HRA 103: Schorn Beteiligungs-KG, Hennef, Frankfurter Straße 137, 53773 Hennef. Nach Änderung des Rechtsformzusatzes nunmehr neue Firma: Schorn Beteiligungs GmbH & Co.KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Schorn Verwaltungs-GmbH, Hennef (Amtsgericht Siegburg HRB 9168), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Lütz-Blömers, Monika, Hennef, * ‒.‒.‒‒.
Schorn Beteiligungs-KG, Hennef, Frankfurter Straße 137, 53773 Hennef. Infolge Namensänderung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Lütz-Blömers, Monika, Hennef, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Schorn Beteiligungs-KG, Hennef (Frankfurter Straße 137, 53773 Hennef). Vertretungsbefugnis geändert: Persönlich haftender Gesellschafter: Lütz, Monika, Hennef, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Auto Schorn Kommanditgesellschaft, Hennef (Frankfurter Straße 137, 53773 Hennef). Neue Firma: Schorn Beteiligungs-KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2005 und der Gesellschafterversammlung der Petersberg 245. VV GmbH & Co. KG vom 29.08.2005 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Petersberg 245. VV GmbH & Co. KG mit Sitz in Hennef (AG Siegburg; HRA 4576) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Firma ist geändert. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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