Schorsch Expreß-Druck GmbH, Kulmbach (An der Weinbrücke 5, 95326 Kulmbach). Die Verschmelzung wurde am 16.08.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRB 630).
Schorsch Expreß-Druck GmbH, Kulmbach (An der Weinbrücke 5, 95326 Kulmbach). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2006 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 14.07.2006 mit der NovaConcept Schorsch GmbH mit dem Sitz in Kulmbach (Amtsgericht Bayreuth HRB 630) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.