Schossau Mönchengladbach Beteiligungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach (Lürriper Straße 17, 41065 Mönchengladbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schossau Mönchengladbach Besitz GmbH am 10.03.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Schossau Mönchengladbach Beteiligungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach (Lürriper Straße 17, 41065 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage als übertragender Rechtsträger mit der Schossau Mönchengladbach Besitz GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 7162) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.