Schosser & Zacher GmbH, München (Herzogstr. 81, 80796 München). Die Verschmelzung wurde am 28.08.2007 im Register der neuen Einzelfirma eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 90800).
Schosser & Zacher GmbH, München (Herzogstr. 81, 80796 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2007 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Zacher, Michaela, München, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Michaela Zacher e. K. Schmuck der Zeit mit dem Sitz in München geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.