Schott Glas Export GmbH, Mainz, Rheinallee 145, 55120 Mainz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.03.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.03.2013 mit der Schott Glaswerke Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 4873) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schott Glas Export GmbH, Mainz, Rheinallee 145, 55120 Mainz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.09.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.09.2012 Teile ihres Vermögens - Arbeitsverhältnisse mit aktiven Mitarbeitern und Mitarbeitern in Altersteilzeit, einen unverfallbaren Altersversorgungsanspruch eines ausgeschiedenenen Mitarbeiters, Verpflichtungen aus arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgungszusagen, Verpflichtungen aus zugesagten Sozialleistungen sowie einen Anspruch gegenüber dem Versicherer HDI Gerling aus Rückdeckung arbeitnehmerfinanzierter Altersversorgungszulagen - unter Fortbestand der Gesellschaft gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die SCHOTT AG, Mainz, (Amtsgericht Mainz, HRB 8555) als übernehmender Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schott Glas Export GmbH, Mainz, Rheinallee 145, 55120 Mainz.Bestellt als Geschäftsführer: Schwabe, Heidrun-Juliane, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Grandemange, Jean-Yves Henri, Oberursel, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Krauß, Volker, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒; Miehe, Manfred, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Selmikeit, Helmut, Nieder-Olm; Wolf, Dieter, Bischofsheim.
Schott Glas Export GmbH, Mainz (Rheinallee 145, 55120 Mainz). Nicht mehr Geschäftsführer: Brill, Frank, Uelversheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Grandemange, Jean-Yves, Oberursel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.