HRB 4680:Schott Glaswerke Service GmbH, Mainz, Hattenbergstr. 10, 55122 Mainz.Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Weber, Gordon, Sulzbach, * ‒.‒.‒‒.
Schott Glaswerke Service GmbH, Mainz, Hattenbergstr. 10, 55122 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.04.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.04.2011 mit der Maribo Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 6794) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schott Glaswerke Service GmbH, Mainz, Hattenbergstr. 10, 55122 Mainz.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dr. Flatten, Jörg, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒.
Schott Glaswerke Service GmbH, Mainz, Hattenbergstr. 10, 55122 Mainz.Bestellt als Geschäftsführer: Fühles, Peter, Langenlonsheim, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Wolf, Günther, Nieder-Olm, * ‒.‒.‒‒.
Schott Glaswerke Service GmbH, Mainz, Hattenbergstr. 10, 55122 Mainz.Geschäftsanschrift: Hattenbergstr. 10, 55122 Mainz. Prokura erloschen: Hadding, Ulrich, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2009 mit der Panasch Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz - HRB 5749) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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